Ein Kompass
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie sich mit dem Umzug in eine Einrichtung für Seniorinnen und Senioren beschäftigen, tauchen immer viele Fragen auf. Wir haben hier die häufigsten für Sie zusammengestellt, die uns rund um dieses Thema gestellt werden. Mit unseren Antworten können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, sowohl für einen dauerhaften Umzug ins Haus Weinberg als auch für den zeitlich begrenzten Aufenthalt in der Kurzzeitpflege.

... zum Thema Pflege im Haus Weinberg

Ja, wir empfehlen eine Vormerkung per Formular, weil wir mit einer Vormerkliste arbeiten, um bei freiwerdenden Plätzen ein passendes Zimmer anbieten zu können.

In der Regel sind wir voll belegt, so dass wir mit einer Vormerkliste arbeiten. Weiterhin kommt es auf den individuellen Unterstützungsbedarf und den Zeitraum an, wann bei uns ein Platz frei wird.

Ja, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann ich einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen.

Angehörige müssen seltener zuzahlen als allgemein angenommen. Wenn das Einkommen (Rente, Spareinlagen usw.) der Mutter/des Vaters nicht ausreicht und ein Antrag zur Übernahme der Kosten für die Pflege an den zuständigen Sozialhilfeträger gestellt wird, dann wird auch überprüft, ob Angehörige zuzahlungspflichtig sind. Bei der Überprüfung des Einkommens werden die Unterhalts- und weitere Zahlungsverpflichtungen und die konkreten Lebensumstände der Betreffenden berücksichtigt

Um einziehen zu können, benötigen Sie mindestens den Pflegegrad 2 oder einen vorliegenden erfolgversprechenden Antrag auf Höherstufung. Die meisten Bewohner im Haus Weinberg haben einen Pflegegrad ab PG 3.

Leider nein. Die Zimmer werden bei Freiwerden im Rahmen der Vormerkliste und des fachlichen Schwerpunkts der Wohnbereiche belegt.

Die Zimmer sind etwa 18 Quadratmeter groß und mit Bett, Kleiderschrank sowie Nachtschrank ausgestattet. Um eine private und wohnliche Atmosphäre zu schaffen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr neues Zuhause nach eigenem Geschmack und persönlichen Wünschen mit eigenen Möbeln einzurichten. Handtücher und Bettwäsche sowie Vorhänge werden von der Einrichtung gestellt.

Die Wäsche des Haus Weinberg wird  an zwei Tagen durch eine Großwäscherei abgeholt. Eine Kennzeichnung wird durch Beauftragung der Wäscherei übernommen. Sollten Kleidungsstücke nicht für die Wäscherei geeignet sein, werden diese gereinigt. Die Reinigungskosten werden mit der Heimkostenabrechung verrechnet. Handtücher und Bettwäsche sowie Vorhänge werden von der Einrichtung gestellt.

Ja, wir haben im Haus Weinberg einen gesonderten Wohnbereich für Menschen mit schwerer Demenz. Ob dieses Versorgungs- und Betreuungsangebot angemessen ist, können wir anhand verschiedener Kriterien in einem Beratungsgespräch klären.

Grundsätzlich ja. Wir empfehlen dort einzuziehen , wo noch Bezüge zu Angehörigen und Freunden bestehen, weil die Kontakte immer wichtiger werden. Bei Zuzug aus einem anderen Ort als Hamburg muss eine gesonderte Kostenklärung vorgenommen werden.

Selbst zu bestimmen, wie man leben möchte, ist eines der wichtigsten Merkmale für Lebensqualität. Bei uns im Haus Weinberg steht eine hohe Lebensqualität an erster Stelle. Grundsätzlich bestimmen Sie, ob und zu welcher Zeit Sie Besuch empfangen.

Beide Regelungen sind heute schon sehr verbreitet. Sie erleichtern Ihnen, wenn Sie nicht selbst Auskunft geben können, die Hilfe durch vertraute Personen. Wir empfehlen, die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung rechtzeitig zu erstellen und uns zur Verfügung zu stellen. Bei der Erstellung beraten wir Sie gern.
Grundsätzlich sind Sie frei in Ihren Entscheidungen. Sie bestimmen, ob Sie bei uns einziehen und Sie bestimmen, ob Sie uns eventuell wieder verlassen möchten. Manche Pflegeheimbewohner geben ihren nahen Angehörigen eine Vollmacht, um bestimmte Dinge für sie erledigen zu können, zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten. Das tun die Pflegeheimbewohner in der Regel, um sich selbst zu entlasten.
Bedingt durch bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen oder soziale Konstellationen, wenn es z.B. keine nahen Angehörigen gibt, haben ältere Menschen oft eine Betreuung nach dem geltenden Betreuungsgesetz. Dieses Gesetz trifft für alle Menschen zu, die bei gewissen Voraussetzungen in bestimmten Lebenssituationen eine Unterstützung benötigen. Eine Betreuung wird immer durch einen Richter geprüft und bestätigt.
Pflegebedürftige Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen und eine Betreuung haben, können trotzdem selbst bestimmt leben. Insbesondere die persönliche Gestaltung des Tagesablaufs richtet sich ausschließlichen nach den persönlichen Bedürfnissen und eigenen Entscheidungen

Jedes Zimmer hat einen Fernseh- und günstigen Telefonanschluss, der zusätzlich gebucht werden kann. Eine Anbindung an das Internet ist in Vorbereitung.

Es gibt keinen festgelegten Arzt im Haus. Für unsere Bewohner besteht selbstverständlich völlige Freiheit in der Arztwahl. Allerdings klären Sie hierbei bitte, ob der Arzt Ihrer Wahl bereit ist, auch Hausbesuche in unserer Einrichtung vorzunehmen. Sollten Sie (noch) keinen Hausarzt haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Vermittlung an einen örtlich niedergelassenen Arzt.
Wir kooperieren mit mehreren ortsansässigen Allgemeinmedizinern. Weiter arbeiten wir mit Fachärzten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen, vom Augenarzt über den Neurologen bis zum Zahnarzt.
Weitere therapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie werden von den entsprechenden Therapeuten aus freien Praxen bei uns im Haus erbracht. Dafür brauchen Sie eine entsprechende Verordnung vom Hausarzt.

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte immer bestehen bleiben. Sie ist unabhängig von der Haftpflichtversicherung der Einrichtung.

Wir pflegen gute Kontakte mit den umliegenden Krankenhäusern. Sollte ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein, stellen wir sicher, dass die dortigen Ärzte alle erforderlichen Informationen erhalten. Während eines Krankenhausaufenthaltes halten wir den Kontakt zu Ihnen, wenn wir von Ihnen bevollmächtigt werden.

Wir haben mit ortsansässigen Apotheken einen Kooperationsvertrag geschlossen und somit die Beschaffung Ihrer Medikamente geregelt. Sie haben dennoch die Möglichkeit, sich von einer anderen Apotheke Ihres Vertrauens beliefern zu lassen. In diesem Fall sind Sie für die Beschaffung der Medikamente selbst verantwortlich.

Ja, zweimal in der Woche ist die Friseurin bei uns im Haus. Für die Fuß- und Handpflege arbeiten wir mit verschiedenen Partnern zusammen, die nach Absprache ins Haus kommen.

Ja, wir  kooperieren mit Diensten des Krankentransports. Diese sind in der Regel kostenpflichtig. Es muss ein Attest des Arztes vorliegen, wenn es sich nicht um eine Krankenhausfahrt handelt.

Ja, im Rauhen Haus gibt es eine eigene Küche, in der die Speisen  für die Bewohnerinnen und Bewohner  täglich frisch zubereitet werden. Das Essen wird zu den Mahlzeiten in die Wohnküchen der Wohnbereiche gebracht und dort serviert.

... zum Thema Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist die vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum. Ein Grund dafür  kann beispielsweise der Urlaub der Pflegeperson sein. Oder Sie sind kurzfristig etwa nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig. Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Pflegeleistungen durch die Pflegekasse ist eine Pflegestufenzuordnung.

Verhinderungspflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Pflegekasse genehmigt die Verhinderungspflege. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Der ist begründet, wenn zum Beispiel der pflegende Angehörige verhindert ist, die Pflege vorübergehend weiterzuführen, zum Beispiel durch Urlaub oder eigene Krankheit.Weitere Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege für das betreffende Kalenderjahr schon ausgeschöpft sind. Darüber hinaus muss die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr in einer Pflegestufe eingestuft sein und mindestens ein Jahr von einer Pflegeperson betreut worden sein.

Bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse jeweils für maximal 28 Tage im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.612 € für die pflegebedingten Kosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Hier besteht bei einem anerkannten Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen die Möglichkeit einer Kostenübernahme bzw. Rückerstattung durch die Pflegekassen.

Die Anmeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere wenn der gewünschte Termin in den Schulferien oder über die Feiertage liegt. Jedoch ist häufig auch eine spontane Aufnahme möglich.